Hallo Herr Lammer,
das Zitat aus der Begründung aus der MBO widerspricht der bayerischen Auslegung ja nun nicht.
Noch einmal zurück zu meinem Einwand:
Wenn doch jede brandschutztechnisch abgtrennte Fläche, die keine selbständige Nutzungseinheit ist, trotzdem eine Nutzungseinheit sein soll - dann bräuchten wir den § 36 Abs. 1 Nr. 4 MBO nicht.
Und wenn man das so lesen wollte, müssten wir das auch konsequent in jede Tiefe entsprechend weiterführen. So vertreten etwa auch einige Planer auf Basis dieser Lesart die Meinung, einzelne Zimmer in einem Hotel wären Nutzungseinheiten. Das ist die Anwendung dessen, wenn man jeden brandschutztechnisch abgetrennten Raum direkt als "brandschutzteschnische Nutzungseinheit" betrachtet - losgelöst von seiner Nutzung im Gesamtzusammenhang. So ist es aber eben nicht. Die herausgetrennten Zimmer haben aber keine selbständige Nutzung, sie sind sind Teil der Hotels. Das Hotel ist die Nutzungseinheit, und zwar über alle seine Geschosse mit eben dieser Nutzung. Und auch wenn das Hotel im EG, 3. OG und 4. OG in einem Gebäude ist, sind alle drei Etagen ein zusammenhängend genutzes Hotel und damit eine Nutzungseinheit.
Warum soll das bei einem Bürogebäude nun anders sein? Ist es nicht.
Aber die Diskussion ist nicht neu, und wir drehen uns auch hier im Forum immer wieder im Kreis. Fakt ist: Nehalenia möchte (was anderes wurde nicht gesagt) in Bayern bauen, und dann gilt dort die bayerische Auslegung.
Die meiner Meinung richtig ist, wenn auch für viele ungewohnt oder unverständlich. Das kommt vermutlich daher, weil die Techniker den Focus auf die technischen Belange der Bauordnung legen und ihnen diese Blickrichtung die Sicht auf die juristische Deutung erschwert. Allerdings ist die Bauordnung zunächst einmal Rechtsanwendung und erst in zweiter Linie kommt die technische Auslegung.
Daneben handhabe ich es in der Praxis auch so, dass wenn ich Brandschutznachweise schreibe, ich mir die Auslegungen der einzelnen Landesministerien herauszusuchen und meine Einheiten dann entsprechend bestimme. Lohnt sich ja nicht, sich darüber den Kopf fusselig zu reden, wenn der Prüfende auf einer anderen Prüfgrundlage arbeitet. Leider machen das nicht alle Nachweisersteller so, was eben in Bayern wegen der vermeintlich "höheren Anforderungen" immer wieder zu Stress bei Prüfungen führt. Vor allem, wenn die Gebäudeklasse dann nicht stimmt.
Gruß
Alexander Vonhof